Vergabe von Post-Doc-Stipendien

Nachwuchswissenschaftlerinnen fördern

Zielgruppe: Herausragende Nachwuchswissenschaftlerinnen mit abgeschlossener Promotion

Um den weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs auf mehreren Qualifikationsstufen zu fördern, vergibt die Hochschule Darmstadt als einzige hessische Hochschule seit 2017 Post-Doc-Stipendien. Mit diesem Stipendium erhalten Nachwuchswissenschaftlerinnen Gelegenheit, Kenntnisse und Fähigkeiten in der jeweiligen Spezialdisziplin zu vertiefen. Hierzu führen sie ein eigenständiges wissenschaftliches Projekt durch. Das Stipendium kann ein erfolgversprechender „Türöffner“ für die weitere wissenschaftliche Laufbahn sein und somit dazu beitragen, begabte Wissenschaftlerinnen im Hochschulbetrieb zu halten. Es werden jeweils zwei Postdoc-Stipendien in 2017 und in 2018 vergeben. Die Stipendienhöhe beträgt 25.200€/Jahr. Zusätzlich werden Kinderbetreuungszuschläge in Höhe von 175€/Monat für ein Kind und für jedes weitere Kind +50€/Monat, jedoch maximal 275€/Monat (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) gewährt. Die Förderungshöchstdauer beträgt 24 Monate. Nach jedem Semester prüft die Hochschule im Rahmen einer Zwischenberichterstattung, ob die Förderkriterien noch erfüllt sind. Die erste Vergabe erfolgte im Juli 2017, die zweite Vergabe erfolgt im Juni 2018. Bewerben können sich herausragende Nachwuchswissenschaftlerinnen mit einer abgeschlossenen Promotion mit mindestens sehr gutem Ergebnis (magna cum laude) – dies gilt entsprechend auch für PhD-Absolventinnen. Die Promotion darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als vier Jahre, bei einer Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit wegen Erziehungs- und Betreuungsaufgaben nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Wünschenswert sind zwei bis vier Jahre Forschungserfahrung nach der Promotion. Antragsverfahren Stichtag für die Antragstellung in der zweiten Ausschreibungsphase war der 30.04.2018. Ein Stipendium wird nur auf der Basis eines fristgerechten Antrages gewährt. Der Antrag ist durch die Dekanin/den Dekan des jeweiligen Fachbereiches über die Gleichstellungsbeauftragte an den Präsidenten der Hochschule zu richten.