Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt
Bitte wenden Sie sich in einem akuten Notfall an den Polizei-Notruf 110!
Sie sind nicht allein - holen Sie sich Unterstützung!
Es gibt sehr viele Beispiele für sexuelle Diskriminierung und Gewalt – von Blicken bis hin zu Vergewaltigungen. Diese hier alle aufgelistet zu sehen, hilft Ihnen im Zweifel aber vielleicht nicht weiter, aber dafür vermutlich Ihr Bauchgefühl!
Sie sind sich unsicher, ob z. B. im Rahmen Ihres Studiums oder Ihrer beruflichen Tätigkeit an der Hochschule Gesagtes, per Mimik oder Gestik Vermitteltes oder eine Handlung eine Form sexualisierter Diskriminierung und Gewalt darstellt? Sie haben "vielleicht nur" ein ungutes Gefühl? Holen Sie sich bitte auch dann bereits Hilfe, wenn Sie das Erlebte vielleicht zu dem Zeitpunkt noch nicht wirklich benennen können – z. B. bei Menschen Ihres Vertrauens und einer Beratungsstelle!
Sie haben als Mitglied der Hochschule Darmstadt sexualisierte Gewalt oder Diskriminierung beobachtet oder gar selbst erlebt? Oder Sie sind sich unsicher, ob Sie es so bezeichnen sollen? Dann zögern Sie bitte nicht und kontaktieren unsere Gleichstellungsbeauftragten der h_da:
Prof. Dr. Yvonne Haffner, Dipl.-Pol. Julia Baumann und Sabine Kasten hören Ihnen gerne zu, beraten und unterstützen Sie - auch anonym. Sie können sich auch an die Beauftragte für Antidiskriminierung Prof. Dr. Beate Galm wenden. Hier finden Sie unseren Flyer mit Kurzinformationen und allgemeinen Handlungsempfehlungen.
Weitere Ansprechpartner*innen sind auch die Dekan*innen der Fachbereiche, die Personalabteilung und der Kanzler der Hochschule Darmstadt.
Sie möchten sich über sexualisierte Gewalt z. B. in anderen Kontexten informieren? Sie möchten sich bei hochschulexternen Stellen beraten lassen? Dafür haben wir Ihnen folgende Informationen und Kontakte als Beispiele herausgesucht.
Weitere Informationen und Beratungsstellen
Was ist sexualisierte Diskriminierung und Gewalt?
"Sexuelle Diskriminierung wird in vielfältiger Art und Weise ausgeübt. Dies geschieht verbal, nonverbal und auch durch tätliche Angriffe.
Es gelten alle Verhaltens- und Handlungsweisen als sexuelle Diskriminierung und Gewalt, die beleidigend, demütigend, von den davon Betroffenen nicht erwünscht sind und als abwertend und herabwertend erlebt werden (AGG §3, Abs.4).
Sexuelle Diskriminierung und Gewalt hat nichts mit Sexualität, sondern mit Macht zu tun: Der Lustgewinn liegt in der Machtausübung gegenüber Abhängigen und in der Demütigung des Opfers.
Sexuelle Diskriminierung und Gewalt kann individuell unterschiedlich empfunden werden. Das Thema geht immer einher mit Selbstzweifeln, Schuldgefühlen und tief empfundener Scham. Viele schweigen auch aus Angst, z.B. um ihre berufliche Zukunft nicht zu gefährden.
Die wenigsten können gleich einordnen, was ihnen passiert ist und suchen den Fehler bei sich selbst."
(Quelle: Online-Handreichung "Sexualisierte Gewalt und Diskriminierung an Hochschulen" der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V.)
Sie kann in verschiedenen Formen und Ausmaßen vorkommen, z. B. als sexuell anzügliche Bemerkung, Stalking, Mobbing, sexuelle Belästigung, sexueller Übergriff oder gar Vergewaltigung. Ungeachtet dessen ist sexualisierte Gewalt jedweder Form nicht legitim und die Rechtslage schützt Personen davor bzw. sieht rechtliche Maßnahmen gegen Täter*innen vor.
Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt kann in verschiedenen Kontexten vorkommen - im privaten als auch im beruflichen Kontext. Sie kann gezielt gegen Frauen oder Männern, trans*, inter* und nicht-binären Personen oder Menschen mit z. B. nicht-heterosexueller Identität oder auch speziell gegen Kinder und Jugendliche gerichtet sein; sie kann auch im Kontext von Mehrfachdiskriminierung im z. B. rassistischen oder antisemitischen Kontext vorkommen.
Schützen Sie sich und andere! Holen Sie Unterstützung und Hilfe, wenn Sie selbst oder andere von sexualisierter Gewalt betroffen sind!
Hilfen – auch für den akuten Notfall
Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ist täglich und rund um die Uhr kostenfrei erreichbar. Es gibt auch Beratung per Chat, per Email, in Gebärdensprache und in vielen Fremdsprachen.
08 00 01 16 01 6
Die bundesweit agierende Organisation Weisser Ring bietet eine kostenfreie und anonyme Beratung mit dem Opfer-Telefon 116 006 an, die täglich erreichbar ist.
An dem Modell Soforthilfe nach einer Vergewaltigung, also vertrauliche medizinische Hilfe und Versorgung nach einer Vergewaltigung – auch ohne vorherige Anzeigeerstattung bei der Polizei und auf Wunsch mit Befundsicherung –, beteiligte Kliniken in Hessen finden Sie hier.
Das OEG-Trauma-Netzwerk für Opferbetreuung und Opfersoforthilfe bietet Versorgungsleistungen im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes (OEG).
Weitere Beratungsangebote für Opfer sexualisierter Gewalt
Die Polizei informiert auf ihrer Beratungsseite Opfer sexueller Nötigung und Vergewaltigung, häuslicher Gewalt, Opfer von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Die jeweiligen Ansprechpartner*innen für Opferschutz der Polizei Hessen finden Sie hier.
Das "Hilfetelefon Sexueller Missbrauch"und die Initiative „Anrufen hilft!“ sind ein Angebot des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.
Onlinedatenbank für Betroffene von Straftaten (ODABS)
Informationen über Betreuungs- und Hilfsmöglichkeiten in der jeweiligen Region
Der Arbeitskreis der Opferhilfen (ado) ist ein Zusammenschluss diverser professionell arbeitender Opferhilfeeinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland.
Wildwasser Darmstadt e. V. ist eine Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt und für Mädchen, Frauen und sie unterstützende Personen.
pro familia berät und informiert auch in anderen Fragen rund um Sexualität, Schwangerschaft und Partnerschaft und hat auch eine Beratungsstelle in Darmstadt.
Beratung & Geburt vertraulich
Ein Angebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit telefonischer, Online- und persönlicher Beratung.
Das Informationszentrum für Männerfragen e. V. bietet in Frankfurt am Main Beratungen für Männer an, u. a. für Opfer von Gewalt als auch für die, die selbst gewalttätig geworden sind.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
"Das AGG verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ausdrücklich.
Das Gesetz beschreibt sexuelle Belästigung als unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, das die Würde der betroffenen Person verletzt. Konkret verboten sind zum Beispiel:
- unerwünschte sexuelle Handlungen wie bedrängende körperliche Nähe, die ein Kollege oder Kunde zu Ihnen sucht,
- die Aufforderung zu unerwünschten sexuellen Handlungen wie „Setz dich auf meinen Schoß!“,
- sexuell bestimmte körperliche Berührungen, dazu zählen (scheinbar zufällige) Berührungen von Brust oder Po oder unerwünschte Nackenmassagen,
- Bemerkungen sexuellen Inhalts wie zum Beispiel obszöne Witze oder sexuelle Anspielungen,
- unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen wie pornografische Magazine auf dem Schreibtisch oder Nacktfotos an den Wänden.
Wenn Sie das kennen, werden Sie sexuell belästigt und haben das Recht, sich dagegen zu wehren. Das AGG schützt alle Menschen vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz!"
(Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2019): Grenzen setzen. Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?.S. 3; die Broschüre gibt es auch in leichter Sprache: Grenzen setzen - was kann ich bei sexueller Belästigung am Arbeits-Platz machen?)
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) berät in allen Fällen von Diskriminierung im Sinne des AGG.
Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte
Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - Lösungsstrategien und Maßnahmen zur Intervention
Die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes herausgegebenen Studienergebnisse von von Dr. Monika Schröttle, Ksenia Meshkova, Clara Lehman gibt es auch als Kurzfassung.
Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen
Dieses Grundsatzpapier zu Sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen wurde von der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. 2016 herausgegeben. Ihre Handlungsempfehlungen für künstlerische Hochschulen finden Sie hier.
„Gleiche Rechte – gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts“
Bericht der Expert*innenkommission Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) mit Informationen und Handlungsempfehlungen u. a. zu "Sexualisierte Belästigung in Erwerbsarbeit und Ausbildung".
Zusätzliche Hilfe bei rassistischer und antisemitischer Gewalt
Die Bildungsstätte Anne Frank berät mit der Einrichtung response. Menschen in Hessen, die von rechtsextremer, rassistischer oder antisemitischer Gewalt betroffen sind, sowie auch ihre Angehörigen, Freund*innen und Zeug*innen eines Angriffs. Als Gewalt werden in der Beratungsstelle Beleidigung und Beschimpfung, Stigmatisierung, Bedrohungen, Körperverletzung, Sachbeschädigung und andere Erfahrungen, die als gewalttätig erlebt werden, gezählt.
Sie ist auch zuständig für Hessenschauthin.de, einem Portal, in dem jede*r rechte und rassistische Beleidigung, Ausgrenzung oder Gewalt kostenfrei und anonym melden kann, die selbst erlebt oder beobachtet wurde.
Informationen für Opfer und Zeug*innen von Straftaten im Allgemeinen
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat u. a. folgende Publikationen verfasst:
Merkblatt für Opfer einer Straftat
Psychosoziale Prozessbegleitung. Wir begleiten Sie
Opferfibel. Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren
Ich habe Rechte. Ein Wegweiser durch das Strafverfahren für jugendliche Zeuginnen und Zeugen
Prävention und Forschung
Netzwerk gegen Gewalt Hessen bietet u. a. das Projekt Gewalt – Sehen – Helfen Medienkompetenz, einen Überblick über regionale Gewaltpräventionsprojekte und -maßnahmen sind im Präventionsatlas zusammengeführt.
Dissens - Institut für Bildung und Forschung e.V. konzentriert sich auf die Aufdeckung und Prävention von sexualisierter Gewalt gegen männliche Kinder und Jugendliche im Fokus. Dissens forscht nicht nur auf diesem Gebiet, sondern bietet auch Fortbildungen an und hat Publikationen wie die Broschüre "Sexualisierte Gewalt. Männliche* Betroffene unterstützen! Mythen, Fakten, Handlungsmöglichkeiten" verfasst.
Kriminologische Zentralstelle (KrimZ)
Forschungs- und Dokumentationseinrichtung des Bundes und der Länder
Forschungsnetzwerk "Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten"
Hilfen für potentielle Täter*innen
Contra.Punkt berät Personen, die Konflikte in Beziehungen mit psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt lösen. Hier geht es zum Standort Darmstadt-Bensheim bei pro familia.
Die Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt des Hessischen Ministerium der Justiz hat in einem "Wegweiser für die Beratung von Männern mit Gewaltproblemen“ Anlaufstellen und Beratungsmöglichkeiten aufgeführt, die in Hessen Täterarbeit anbieten und an die sich Männer mit Gewaltproblemen wenden bzw. an die sie vermittelt werden können.
Das Informationszentrum für Männerfragen e. V. bietet in Frankfurt am Main Beratungen für Männer an, u. a. für Opfer von Gewalt als auch für die, die selbst gewalttätig geworden sind.
Das Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden" bietet deutschlandweit ein kostenloses und durch die Schweigepflicht geschütztes Behandlungsangebot für Menschen, die therapeutische Hilfe suchen, weil sie sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen und darunter leiden.
Kontakt Gleichstellungsbeauftragte
- Im akuten Notfall wenden Sie sich bitte an den Polizei-Notruf:
110 - Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen":
08 00 01 16 01 6 (24h erreichbar) - "Opfer-Telefon" des Weißen Rings:
116 006 (täglich erreichbar) - Hier geht es zu Kliniken mit "Soforthilfe nach einer Vergewaltigung"