Berufungsverfahren gendergerecht
Frauen in Professuren
Zielgruppe: Bewerberinnen für eine Professur
Berufungsverfahren sind nicht nur nach innen, sondern auch in der Repräsentation nach außen ein wichtiges strategisches Instrument für eine Hochschule. In der Qualität der Bewerber*innen, in der Professionalität der Verfahren und im menschlichen und fairen Umgang mit den Bewerber*innen zeigen sich Selbstverständnis und Kultur einer Hochschule. Trotz hoher Qualifikation und Kompetenz stoßen Frauen nach wie vor auf Barrieren beim Berufseinstieg und beim Aufstieg in Spitzenpositionen, auch im Wissenschaftsbereich. Umso mehr hat die Beachtung von Gleichstellungsstandards im Rahmen eines qualitätsorientierten Bewerber*innenmanagements eine besonders hervorgehobene Bedeutung. Aktuelle Zahlen der Hochschule Darmstadt belegen, dass zwar seit 2013 der Anteil der Frauen an Professuren stetig von 17% auf 22% angestiegen ist, dies jedoch zur Erreichung einer Genderbalance noch nicht ausreicht. In den MINT-Fächern liegt der Anteil an Professorinnen aktuell sogar nur bei 13%. Bei den Studentinnen in den MINT-Fächern, den potentiellen Nachwuchswissenschaftlerinnen, liegt der Frauenanteil hingegen bei 24% (Stichtag jeweils: 01.10.2018). Die Hochschule Darmstadt hat sich daher zum Ziel gesetzt, die Anzahl an Frauen in Professuren weiterhin deutlich und nachhaltig zu steigern. Das Projekt „Berufungsverfahren gendergerecht!“ möchte hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Das bereits an der Hochschule praktizierte Berufungsverfahren soll unter Gleichstellungskriterien reflektiert und weiterentwickelt werden. Es wird angestrebt, durch die Implementierung von geeigneten Instrumentarien eine verstärkte Beachtung von Gleichstellungsstandards in den Verfahren zu gewährleisten und somit die Chancen der Bewerberinnen auf eine Professur zu erhöhen. Unter Beteiligung aller relevanter Akteur*innen sollen Regularien für Berufungsverfahren, die eine faire Berücksichtigung von geeigneten Bewerberinnen gewährleisten, entwickelt, erprobt und implementiert werden. Es geht auch darum, Maßnahmen zu initiieren, die auf eine Sensibilisierung der Mitglieder von Berufungskommissionen für geschlechtsbezogene Verzerrungen in der Leistungsbeurteilung von Frauen abzielen.